Neue Website


Herzlich Willkommen. Die Fahrschule Steinbacher hat nun eine neue Website!

Klassenübersicht

In diesen Klassen können wir Dich ausbilden. Hier findest Du nochmal die genauen Beschreibungen, falls du etwas nachschauen willst!

Klasse A:

Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder erst nach mind. zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg "Direkteinstieg" in die unbeschränkte Klasse A ab 25 Jahren möglich.

Klasse A1:

Berechtigung zum Führen von Krafträdern bis 125 cm³, bis 11 kW; für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Klasse B:

Kraftfahrzeuge bis 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten.

Klasse BE:

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt.

Klasse C1:

Kraftfahrzeuge über 3500 kg bis 7500 kg (auch mit Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von max.750Kg)

Klasse C1E:

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Klasse C:

Kfz -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5t (auch mit Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von max.750Kg) !!! gewerbliche Nutzung ab 21 Jahre möglich !!!

Klasse CE:

Kfz -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5t auch mit Anhänger über 750Kg zul. Gesamtmasse !!! gewerbliche Nutzung ab 21 Jahre möglich !!!

Klasse M:

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / 45 km/h.

Klasse L:

selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (z.B. Gabelstapler u. ä.) mit Anhänger bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h.

Klasse T:

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Klasse Mofa:

Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h. Krankenfahrstühle bis 25 km/h werden Mofas gleichgestellt.