Neue Website


Herzlich Willkommen. Die Fahrschule Steinbacher hat nun eine neue Website!

Berufskraftfahrer

Für die Weiterbildung bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:

Erwerb der Grundqualifikation (für den gewerblichen Transport):

Wenn der Führerschein KOM nach dem 11.9.2008 erworben wurde, ist eine zusätzliche Ausbildung & Prüfung (Grundqualifikation) erforderlich. Wenn der Führerschein CE nach dem 11.9.2009 erworben wurde, ist ebenfalls eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung (Grundqualifikation) erforderlich. Wurde der Führerschein KOM oder CE vor den Stichtagen (11.09.2008 bzw.11.09.2009) erworben, ist nach dem BKrFQ-Gesetz (Besitzstand) die Grundqualifikation Kraft Gesetz bereits enthalten.

Weiterbildung (für den gewerblichen Transport):

Jeder Führerscheininhaber der Klassen KOM und/oder CE unterliegt einer 5 jährigen Weiterbildungspflicht. Die Weiterbildung umfasst 35 Zeitstunden. Diese können in 5 Tagesseminaren zu je 7 Zeitstunden durchgeführt werden. Dabei ist es auch möglich innerhalb der 5 Jahre, jedes Jahr einen Tag der Fortbildung zu besuchen. Eine Prüfung erfolgt nicht!